Fachdienste in der WfbM

Begleitung in allen Lebenslagen

Eine Werstatt für Menschen  mit Behinderung muss laut Werstättenverordnung §10 WVO "zur pädagogischen, sozialen und medizinischen Betreuung der Beschäftigten über begleitende Dienste verfügen, die den Bedürfnissen der Behinderten gerecht werden.
Die erforderliche psychologische Betreuung ist sicherzustellen. Außerdem sind in der WfbM auch pflegerische, therapeutische und sonstige Fachkräfte einzusetzen."

Diese Forderung entsprechen ganz der Auffassung unseres engagierten Mitarbeiterteams, den Menschen mit Behinderung nicht nur geeignete Berufsbildungs- und Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, sondern sie nach Art und Schwere der Behinderung ganzheitlich zu betreuen und zu fördern.
Demzufolge gehören dem Team drei Sozialpädagogen/innen und eine Psychologin an. Eine Motologin, ein Krankengymnast und eine Logopädin ergänzen stundenweise die Leistungen der begleitenden Dienste im Rahmen der Werkstattzeit. Die medizinische Beratung des Fachpersonals in Fragen des Arbeits- und Unfallschutzes und der Verhütung arbeitsbedingter Krankheiten und gesundheitlicher Beschwerden ist durch einen Betriebsarzt sichergestellt.