Aktuelle Besuchs- und Betretungsregelung

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut aktueller Allgemeinverfügung gelten spezielle Besuchsregelungen für Einrichtungen der Pflege und der Behindertenhilfe.

Für unser Haus gilt:

  • Besucher/innen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen dürfen die Einrichtung in keinem Fall betreten! Dies gilt auch für Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer an SARS-CoV-2-Virus infizierten oder erkrankten Person gehabt haben bzw. wenn ein Testergebnis nach Verdachtsfall noch ausständig ist. Ebenfalls gilt das Betretungsverbot für alle Personen, die sich in einem nach RKI ausgewiesenen, ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben!
  • Besuche sind nur nach vorheriger Anmeldung am Empfang bzw. über die Wohngruppen direkt möglich.
  • Pro Bewohner/in und Tag darf für maximal eine Stunde Besuch empfangen werden. Dabei ist mehr als eine Person zugelassen (unter Beachtung der allgemein geltenden Kontaktbeschränkungen).
  • Pflicht zum Testnachweis: Besucher/innen, die das Haus betreten, müssen einen schriftlichen oder elektronischen, negativen Testnachweis vorlegen. Ein PcR-Test darf nicht älter als 3 Tage sein, ein Schnelltest nicht älter als 48 Stunden. Bezüglich den neuen auf dem Markt frei verfügbaren Tests zur Eigenanwendung (Liste der zugelassenen Tests siehe https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html) gilt, dass dieser Testnachweis nur alternativ akzeptiert werden darf, wenn der mitgebrachte Test im 4-Augen Prinzip vor Ort vorgenommen wird! Ansonsten müssen wir Besucher/innen leider abweisen. 
  • Besucher/innen müssen ihre persönlichen Daten hinterlassen und unsere Hygieneregeln schriftlich anerkennen. 
  • Für Besucher/innen gilt innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maskenpflicht, die Händehygiene und das Abstandgebot von 1,5 m
  • Ein Betreten der Wohngruppen ist untersagt! Besuche sind nur in den ausgewiesenen Besucherzonen möglich.
  • Besuchszeiten:
    o Montag - Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
    o Freitag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
    o Samstag und Sonntag: 13:00 - 16:00 Uhr
  • „Übergaben“ von Angehörigen mit den Wohngruppen bei Abholung oder bei Rückkehr können vor der Wohngruppe stattfinden und fallen nicht unter das Testgebot.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe! Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit Zusammenhalt und einem starken Wir-Gefühl diese Krise meistern werden!

Christian Konrad
Gesamtleitung