Aktuelles zum Besuchs- und Betretungsverbot
Liebe Angehörige und gesetzliche Betreuer/innen,
die vielfältigen Lockerungen in Bayern lassen aktuell den Eindruck entstehen, dass das Besuchsrecht für Außenstehende nun gänzlich aufgehoben sei.
Gelockert - Ja
Aufgehoben - Nein!
Dem Bayerischen Staatsministerium in seiner Pressemitteilung vom 05.05.2020 folgend, besteht das Besuchsverbot im Grunde fort und ist unter strengen Vorgaben ab 9. Mai 2020 gelockert worden. Die Bayerische Staatskanzlei empfiehlt in ihrer Pressemitteilung Nr. 93 daher Besucherzonen auszuweisen.
Es gilt daher weiterhin ein Besuchs- und Betretungsverbot im Haus und auf den Wohngruppen, ausgenommen, die neu ausgewiesenen Besucherzonen im Bereich der Cafeteria!
Bitte beachten Sie unsere Besuchszeiten an Wochenenden und Feiertagen von 13 bis 16 Uhr.
Sie dürfen unsere Einrichtung daher aktuell nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung am Empfang (bei Nichtbesetzung über die Wohngruppe) in den ausgewiesenen Bereichen betreten und Ihre Angehörigen dort treffen! Können Außenbereiche eine vergleichbare Begegnungsmöglichkeit nicht umsetzen, kann ein Besuch im Haus nicht erfolgen bzw. kann auf die Besucherzonen im Haupthaus ausgewichen werden!
Bitte beachten Sie unsere Verhaltens- und Hygienerichtlinien.
Um unsere Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus und den Auswirkungen zu schützen, bitten wir Sie vor dem Betreten unseres Hauses eine Erklärung zu unterschreiben. Diese erhalten Sie nach Anmeldung Ihres Besuchs am Empfang.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Wir sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam mit Zusammenhalt und einem starken Wir-Gefühl diese Krise meistern werden!
Ihr Team von Regens Wagner Lautrach