Bayerisches PsychKHG - Gesetz mit Chancen?

Vertreter aus Praxis und Politik im Gespräch

Seit August ist ein Teil des neuen Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (kurz: PsychKHG) in Kraft. Das Gesetz verspricht neue Hilfen für Menschen in psychischen Krisen und regelt die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken. Gleichzeitig stößt das Gesetz auch auf Unsicherheit und Kritik. Der Selbstvertretungskreis STARK für Menschen mit Psychiatrieerfahrung und der Verein der Freunde und Förderer von Regens Wagner Lautrach e. V. waren im Gespräch mit Vertretern aus Praxis und Politik zum neuen Gesetz.

Das Gesetz sei anfangs vor allem auf den Maßregelvollzug ausgerichtet gewesen. Laut Alfons Weber, Bezirksrat und stellvertretender Bezirkstagspräsident, sind die Prävention und die Hilfen für Betroffene mehr in den Vordergrund gerückt. Mit der Einrichtung eines Krisentelefons sollen Hilfen für Betroffene rund um die Uhr bereitstehen. Auch der Ausbau der aufsuchenden Dienste soll weitergehen. Bis ein flächendeckendes Angebot in Memmingen und im Unterallgäu besteht, kann aber noch einige Zeit vergehen.

Bezirksrätin Barbara Holzmann plädiert unter anderem für mehr Selbsthilfe, indem Psychiatrieerfahrene in die Beratung mit einbezogen werden. Auch dem Krisendienst solle eine zentrale Rolle zukommen und bei jeder Unterbringung angehört werden.

Kritik zum Gesetz gibt es insbesondere im Hinblick auf eine drohende Stigmatisierung psychisch Kranker. In der ursprünglichen Fassung war eine zentrale Datei zur Erfassung aller Personen, die zwangsweise in einer Psychiatrie untergebracht sind, vorgesehen. Dies könnte dazu führen, dass sich weniger Menschen psychiatrische Hilfe holen. Stattdessen sollen nun anonymisiert Unter­bringungen, Zwangsbehandlungen und Zwangsfixierungen in einem Meldeverfahren erfasst werden. Wer aber nachweislich eine Gefahr für andere darstellt, soll polizeilich registriert werden.

Raimund Steber, stellvertretender Direktor des Bezirkskrankenhauses Memmingen, sieht auch Chancen im neuen Gesetz. Zwar nehmen die Hilfen mit drei Paragraphen nur einen kleinen Teil des Gesetzes ein. Ausführungen zum Gesetz werden aber noch formuliert und geben Hoffnung auf mehr.

 

Info

Das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) soll das Unterbringungsgesetz aus dem Jahr 1992 ersetzen, das bisher keine Regelungen zur Stärkung der psychiatrischen Versorgung enthielt. Das PsychKHG umfasst neben der Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Regelungen zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Seit 1. August 2018 ist der erste Teil des Gesetzes, der sogenannte „Hilfe-Teil" in Kraft. Ab 2019 gelten dann die Regelungen zur Unterbringung. Ziel des Gesetztes ist es, Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen soweit wie möglich zu vermeiden, die Prävention von psychischen Krisen zu stärken und Menschen in psychischen Krisen noch stärker als bislang wirksam zu unterstützen.