Bei der Betreuung in einer Pflegefamilie leben erwachsene Menschen mit Behinderung vorübergehend oder dauerhaft in einer Familie. Sie sind in den Alltag der Familie eingebunden.
Das Leben in einer Familie ermöglicht dem Einzelnen ein weitgehend selbstständiges Leben außerhalb einer stationären Einrichtung und die Teilhabe am Leben und in der Gemeinschaft.
Eine Familie, mit und ohne Kinder, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende oder Alleinstehende können ein bis zwei Gäste bei sich aufnehmen. Die Gastfamilie bezieht den Mensch mit Behinderung in den Familienalltag mit ein. Sie begleitet ihn in lebenspraktischen Dingen und bei der Gestaltung des Tagesablaufes.
Die Gastfamilie erhält durch den Bezirk Schwaben ein monatliches Entgelt für die Betreuung. Die Aufwendungen für die Verköstigung und die Miete werden in einem Familienbegleitvertrag vereinbart.
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Die Angebote der Offenen Hilfen im Überblick
Bild: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013